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Lebensmittel verderben. Schon von Alters her suchten Menschen deshalb nach Möglichkeiten diese länger haltbar zu machen. In der Steinzeit wurde Fleisch erhitzt oder getrocknet, später gepökelt. Heutzutage werden Lebensmittel meist gekühlt. Seit den 1950ger Jahren gibt es eine weitere Möglichkeit: Radioaktive Bestrahlung. Ich möchte der Frage nachgehen, ob Bestrahlung, wenn sie in weiten Teilen der Welt akzeptiert und praktiziert wird, auch bei uns Sinn machen könnte?

Kurzer Ausflug in die Geschichte der Lebensmittelbestrahlung

1895 entdeckte Wilhelm Conrad Röntgen die Bremsstrahlung, die heute nach ihrem Entdecker benannt wird. Bereits ein Jahr nach Röntgens Entdeckung schrieb F. Minck in der Münchner Medicinischen Wochenschrift über die „Einwirkung der Röntgen’schen Strahlung auf Bakterien“ und nahm damit die Möglichkeit der Lebensmittelbestrahlung vorweg.

Im Laufe des zweiten Weltkrieges stand der praktische Nutzen im Fokus des Denkens: Die Verpflegung der kämpfenden Truppen war eine logistische Herausforderung. Man suchte nach Möglichkeiten, um die aufwendige Kühlung gelagerter Lebensmittel zu umgehen. Deshalb wurde die Haltbarmachung durch Bestrahlung intensiv erforscht. Damals waren die technischen Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz nicht gegeben, aber heute werden viele Hilfslieferungen bestrahlt, um das Kühlproblem bei der Lagerung von Hilfsgütern in heißen Krisengebieten zu umgehen.

Erst in den 50er Jahren waren die technischen Voraussetzungen geschaffen, um Bestrahlungen im industriell nutzbaren Rahmen durchzuführen. 1958 kam es in Stuttgart zur ersten kommerziellen Gewürz-Bestrahlung. Im gleichen Jahr verbot ein Lebensmittelgesetz in Deutschland die Bestrahlung von Lebensmitteln. Damals begann das Gerangel von Befürwortern und Gegnern, das bis heute anhält. Obwohl es keine Langzeitstudien zur Gefährdungsfrage gab, ging es bald nicht mehr um die Frage, ob man bestrahlen solle oder nicht, sondern nur noch um die zulässigen Höchstgrenzen. 1980 trat die WHO (Weltgesundheitsbehörde) für eine vergleichsweise niedrige Obergrenze von 10 kGy ein. Seit 1997 befürwortet die WHO die Aufhebung aller Obergrenzen.

Heute werden in weiten Teilen der Welt beispielsweise Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Fertiggerichte und sterilisierte Krankenhausdiäten mit 30 bis 75 kGy bestrahlt.

Wie funktioniert die Bestrahlung?

Radioaktive Bestrahlung tötet Bakterien ab oder macht sie unfruchtbar, wodurch die Haltbarkeit von gelagerten Lebensmitteln verlängert wird. Die Ionisierung, wie man den Vorgang nennt, verzögert auch die Keimbildung von z.B. Kartoffeln oder Zwiebeln. Sie erhöht die Saftausbeute bei Trauben und unterdrückt Schimmelbildung und Gerüche.

Akzeptanz der Bestrahlung

Während die Bestrahlung z.B. in den Vereinigten Staaten seit Jahrzehnten für Obst, Gemüse, Meeresfrüchte und Fleisch angewendet wird, sieht das in Europa anders aus. Fast alle Europäer lehnen es ab, bestrahlte Waren zu sich zu nehmen. Dem tragen auch die gesetzlichen Regelungen bei uns Rechnung.

Die Bestrahlung von Lebensmitteln wird seit Dezember 2000 in der EU einheitlich geregelt. In einer Durchführungsrichtlinie werden alle Lebensmittel aufgeführt, die bestrahlt werden dürfen, sowie die höchstmögliche Dosierung festgeschrieben, obwohl sich die WHO damals gegen eine Festlegung von Höchstdosierungen ausgesprochen hatte. Allerdings fällt die Entscheidung, welche Lebensmittel der Liste unter strengen Auflagen bestrahlt bzw. eingeführt werden dürfen, unter die Landeshoheit.

Wie ist das in Österreich?

In Österreich dürfen ausschließlich Gewürze und getrocknete Kräuter bestrahlt und in den Handel gebracht werden. Andere europäische Länder erlauben die Bestrahlung von deutlich mehr Produkten (z.B. Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen und Großbritannien). Dort sind teilweise Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Gemüse und Hülsenfrüchte, Trockenfrüchte, Obst und Getreide betroffen. Weiterhin Fische, Muscheln, Krustentiere und Geflügel. Insgesamt machen bestrahlte Lebensmittel aber nur einen kleinen Teil der im Handel befindlichen Lebensmittel aus. (Der letzte Bericht der EU-Kommission zu bestrahlten Lebensmitteln bezieht sich auf das Jahr 2015. Damals wurden EU-weit 5686 Tonnen bestrahlter Ware umgesetzt. Zum Vergleich: Man schätzt, dass in der EU im gleichen Zeitraum etwa 88 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll geworfen wurden.)

Ist Bestrahlung gesundheitlich unbedenklich?

Obwohl damals keinerlei Langzeitstudien vorlagen, hat die Weltgesundheitsbehörde WHO schon 1997 den Verzehr von bestrahlten Lebensmitteln für unbedenklich erklärt. Allerdings wurde auch bis heute noch keine direkte gesundheitliche Gefährdung nachgewiesen.

Die radioaktive Strahlung wird so niedrig dosiert, dass die bestrahlten Lebensmittel selbst nicht radioaktiv werden. Selbst Befürworter gehen also davon aus, dass die Höhe der Dosis entscheidend ist für eine Gefährdung oder Nicht-Gefährdung der Verbraucher. Vor diesem Hintergrund scheint mir unerklärlich, warum die WHO für eine Aufhebung aller Obergrenzen eintritt.

Sämtliche Bio-Verbände warnen vor dem Verzehr von bestrahlten Lebensmitteln. Die Langzeitfolgen der Ionisierung auf den menschlichen Organismus seien auch heute noch vollkommen unklar. Insbesondere was die Bildung Freier Radikaler angehe. Man könne aus einer noch nicht bewiesenen Gefährdung keine Unbedenklichkeit ableiten. Die allermeisten Verbraucher in Europa folgen dieser Logik. Um ein Bio-Siegel zu erhalten, dürfen Lebensmittel nicht bestrahlt sein.

Aber es gibt noch einen zweiten Punkt: Was die Lebensmittelindustrie als Vorteil preist, ist für die Verbraucher ein entscheidender Nachteil. Die Ionisierung verzögert zwar den Verderb, aber verhindern kann sie ihn nicht. Was sie verhindert, das ist die Bildung von Schimmel und Gerüchen. Damit unterdrückt sie die natürlichen Warnhinweise. Stinkt ein Fisch, werden wir Verbraucher ihn kaum zu uns nehmen. Genauso wenig verzehren wir verschimmeltes Obst. Ionisierte Lebensmittel aber sehen frisch aus und stinken nicht, selbst wenn sie verdorben und gesundheitsgefährdend sind.

Kennzeichnung von bestrahlter Ware

Bestrahlte Ware muss EU-weit mit dem Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ versehen sein.

International wird das Radura Symbol zur Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel verwendet. Die Benutzung ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Problematisch ist das Design des Radura Labels: Farbgebung und Layout lassen jeden, der das Symbol und seine Bedeutung nicht kennt, ein Bio-Gütesiegel assoziieren und keine Warnung vor radioaktiv behandelter Ware (siehe hier).

Fazit

Zur Zeit kann niemand eine direkte Gesundheitsgefährdung ausschließen oder nachweisen. Es ist also problematisch mit der Gefährdung oder Nicht-Gefährdung durch radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln zu argumentieren. Bleibt nur die Nutzen-Risiko-Abwägung, die jeder für sich machen muss. Dass Verbraucher den Frischegrad einer bestrahlten Tomate nicht mehr einschätzen können, spricht gegen den Handel mit bestrahlten Lebensmitteln. Auch der „Etikettenschwindel“ beim Radura-Layout spricht Bände. Der österreichische Agrarökologe Wolfgang Pirklhuber sagte einmal sinngemäß: „Wenn wir die Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU brauchen, werden wir sie einführen. Aber wir brauchen sie eben nicht!“ 

Um eine Frage vorweg zu nehmen: Nein, unsere Produkte sind selbstverständlich nicht bestrahlt.